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Pflegegrade & Kosten

Pflegegrade verständlich erklärt

Wie viel Unterstützung die Pflegekasse zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Hier erfahren Sie in einfachen Worten, wie das funktioniert – und was Sie selbst tun können.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist. Es gibt fünf Pflegegrade – von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).

Bewertet wird nicht die Krankheit, sondern was jemand noch selbst kann: sich bewegen, sich waschen, den Tag gestalten, mit Medikamenten umgehen. Dafür gibt es sechs Lebensbereiche („Module“), die unterschiedlich stark gewichtet werden.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

  1. Antrag stellen – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Die Leistungen gelten ab diesem Tag.
  2. Begutachtung – der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause.
  3. Bescheid – meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Unser Tipp: Führen Sie vor dem Termin ein paar Tage ein Pflegetagebuch. Gern sind wir beim Gutachten dabei – das gibt Sicherheit.

Leistungen im Überblick

Monatliche Beträge der Pflegeversicherung. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen; Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst wie wir pflegt. Beides lässt sich kombinieren.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
1––131 €
2347 €796 €131 €
3599 €1.497 €131 €
4800 €1.859 €131 €
5990 €2.299 €131 €
Beispielwerte nach Stand 2025, ohne Gewähr. Aktuelle Beträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder im Erstgespräch.

Zusätzlich ab Pflegegrad 2: gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad.

Orientierungs-Rechner

Welcher Pflegegrad könnte passen?

Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Sie erhalten eine grobe Einschätzung – keine Entscheidung und kein Ersatz für die Begutachtung.

Unverbindlich: Dieser Rechner dient nur der ersten Orientierung. Er bildet die offizielle Begutachtung stark vereinfacht nach. Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Ihre Angaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.

1. Mobilität

Aufstehen, Treppensteigen, sich in der Wohnung fortbewegen.

2. Geistige Fähigkeiten & Verhalten

Sich orientieren, Gespräche folgen, Unruhe oder Ängste – wie viel Hilfe ist nötig?

3. Selbstversorgung

Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang.

4. Umgang mit Krankheit & Therapie

Medikamente, Arztbesuche, Verbände, Messungen.

5. Alltag & soziale Kontakte

Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen.

Sabine Hollmann, Pflegedienstleitung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – bei Ihnen zu Hause, am Telefon oder bei uns im Büro.