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Unsere LeistungenHilfe, die zu Ihrem Leben passt
Von der täglichen Grundpflege bis zur Entlastung pflegender Angehöriger: Wir stimmen jede Leistung persönlich mit Ihnen ab und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Kasse.

Häusliche Pflege
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Wir machen das möglich – mit Fachkompetenz, festen Bezugspersonen und genug Zeit für ein freundliches Wort.
Grundpflege
Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Aufstehen, Gehen, Lagern – sicher bewegen
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung
Behandlungspflege
Nach ärztlicher Verordnung, Leistung der Krankenkasse (SGB V)
- Medikamente richten und verabreichen
- Injektionen, z. B. Insulin
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
Hauswirtschaftliche Hilfe
Leistung der Pflegeversicherung oder privat
- Einkaufen und Besorgungen
- Wohnung sauber halten
- Wäsche waschen und pflegen
- Mahlzeiten zubereiten
- Betten beziehen
Gut zu wissen: Für die Behandlungspflege braucht es eine Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Die Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen wir für Sie. Für Grundpflege und Hauswirtschaft nutzen Sie die Pflegesachleistung Ihres Pflegegrades.

Betreuung & Entlastung
Manchmal ist das Wichtigste nicht die Pflege, sondern ein Mensch, der Zeit hat.
Unsere Betreuungskräfte leisten Gesellschaft, gehen mit Ihnen spazieren, lesen vor, spielen, begleiten Sie zum Arzt oder zum Friseur. Das entlastet auch Angehörige spürbar.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat – schon ab Pflegegrad 1
- Nicht genutzte Beträge können angespart werden (bis zum 30.06. des Folgejahres)
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab

Verhinderungspflege
Wer einen Menschen pflegt, braucht auch selbst einmal eine Pause.
Ob Urlaub, eigener Arzttermin oder Krankheit: Wir übernehmen die Pflege stundenweise oder für mehrere Tage – damit Sie Kraft schöpfen können, ohne sich Sorgen zu machen.
- Ab Pflegegrad 2
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis 3.539 €
- Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
- Auch stundenweise möglich – z. B. jeden Mittwochnachmittag
Beratungsbesuche
Sie pflegen selbst und beziehen Pflegegeld? Dann ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch Pflicht – und eine gute Gelegenheit für Tipps und Entlastung.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen gemeinsam, wie die Pflege läuft, beantworten Fragen zu Hilfsmitteln und geben praktische Hinweise. Die Bescheinigung schicken wir direkt an Ihre Pflegekasse.
Beratungsbesuch vereinbaren| Pflegegrad | Wie oft? |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | halbjährlich möglich (freiwillig) |
| Pflegegrad 2 und 3 | einmal pro Halbjahr – Pflicht |
| Pflegegrad 4 und 5 | einmal pro Vierteljahr – Pflicht |

Hospiz- & Palliativpflege
Wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, begleiten wir Schwerstkranke und ihre Familien zu Hause – mit Zeit, Ruhe und fachkundiger Linderung.
Zur Seite Hospiz & Palliativ
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – bei Ihnen zu Hause, am Telefon oder bei uns im Büro.